Vier Haupt-Schädigungen. Eig. Väter-Schädigungen, indem alle andern als von diesen abgeleitet, (תולדות = Kinder), betrachtet werden. „Väter“ heissen diese deshalb, weil sie in der Thora genannt sind.
Ochsen. קרן, Exod. 21, 35—36; so Jerusch. — תולדות davon sind alle Beschädigungen, die durch eine direkt zum Schaden vom Tiere gemachte willkürliche Bewegung verübt werden („wo das Tier mit Absicht geschadet hat,“ sagt der Talmud), z. B. Ausstossen, Beissen u. dgl. Nach dem T. Babli spricht die Mischna hier vom Fuss-Schaden, (רגל, d. h. was der Ochs beim Gehen mit dem Fusse zertritt); dies ist in den Worten ושלח את בעירה Exod. 22, 4 angedeutet. Die תולדות von רגל sind alle Schäden, die ein Tier im gewöhnlichen Gange anrichtet, z. B., wenn es im Gehen mit dem Horn oder mit einer auf ihm befindlichen Last etwas beschädigt.
durch die Grube. Exod. 21, 33; 34. Dazu gehören als תולדות z. B. alle Schäden, die durch Schaden verursachende Gegenstände, die ein Mensch auf die Strasse geworfen hat, entstanden sind.
durch das abweidende. Exod. 22, 4. Nach Jerusch. ist dies das Abfressen (שן) und Zertreten (רגל, oben Note 2). Zur Worterklärung vgl. Pea 4, 5, Targ. Jon. zu Num. 22, 4 und den Text des samaritanischen Pentateuchs, wo unser Vers lautet: כי יבעיר איש שדה וגו׳ ובער בשדה אחר שלם ישלם משדהו כתבואתה ואם כל שדה יבעה מיטב שדהו ומיטב כרמו ישלם . Als תולדות von שן sind zu rechnen die Fälle, wo das Tier beim Beschädigen einen Genuss oder ein Vergnügen hat, z. B. wenn es sich zum Vergnügen an einer Wand gerieben und diese dadurch eingestürzt ist. Nach einer Ansicht im T. Babli ist מבעה ein vom Menschen angerichteter Schaden.
Vieh und durch den Brand. Exod. 22, 5. Als תולדות von אש betrachtet man z. B. Steine, Messer und sonstige Gegenstände, die man auf das Dach gelegt und die durch einen gewöhnlich vorauszusetzenden Wind hinabgeworfen wurden und im Fallen Schaden angerichtet haben.
Die Eigentümlichkeit. לא הֲרִי כהרי, so auch sonst, z. B. in der Baraita der 13 Middot 5 u. 6; häufiger aber steht dafür כִּרְאִי . . לא רְאִי (vgl. Menachot 60b mit Sifra, Nedaba, Par. 11, 4; Per. 13, 2). Es ist demnach הֲרִי = רְאִי (wie אֲרוּ, הֲרֵי = רְאֵה) der Anblick, Gesichtspunkt. Gemeint ist hier ein spezifisches Merkmal, das als Grund der in Rede stehenden Vorschrift, der Verpflichtung zum Schadenersatz, betrachtet werden kann.
des stossenden Ochsen. Nämlich dass das Tier direkt, um zu beschädigen, eine willkürliche Bewegung gemacht, also gewissermassen mit Absicht geschadet hat (כונתו להזיק). Bei רגל (nach T. B. oben Note 2) ist wieder die Eigentümlichkeit vorhanden, dass der betr. Schaden häufig vorkommt (היזיקה מצוי).
ist nicht wie die des Abweiders. Man hätte also מבעה von שור nicht ableiten können.
und die Eigentümlichkeit des Abweiders. Nämlich dass das Tier beim Schaden einen Genuss hat (יש הנאה להזיקה). Das Merkmal von רגל s. oben Note 7.
ist nicht wie die des stossenden Ochsen. Man hätte daher שור nicht von מבעה deduziert.
in dem kein Lebensgeist ist. Die Verpflichtung zum Schadenersatz bei Brandstiftung hätte also nicht von שור und מבעה abgeleitet werden können.
fortzuschreiten und zu beschädigen. Letzteres könnte also nicht von den drei andern hergeleitet werden. Die Thora hat deshalb alle vier Gesetze vorgeschrieben
Das ihnen Gemeinsame. Eig. „die gleiche Seite in ihnen“, d. h. diejenigen Merkmale, die, weil sie allen vier Fällen gemeinschaftlich zukommen, als Grund der Verpflichtung zum Schadenersatz angesehen werden müssen.
dass deren Bewachung dir. D. h. einer bestimmten Person.
der Schädiger. Als Schädiger (מזיק) wird derjenige betrachtet, der verpflichtet ist, den Gegenstand zu bewachen, und dies versäumt, s. folgende Mischna.
vom Besten seines Landes Schadenersatz zu leisten. Es kann daher aus diesen vier Gesetzen geschlossen werden, dass jeder, dem die Bewachung eines Gegenstandes obliegt, der in gewöhnlicher Weise zu beschädigen vermag, für den vom Gegenstande angerichteten Schaden Ersatz leisten muss, und zwar vom Besten seines Landes. Nach T. B. kann er beliebige, bewegliche Gegenstände bezahlen, weil Mobilien immer als „Bestes“ zu betrachten sind, denn was hier nicht verkäuflich ist, kann an einem anderen Orte verkauft werden. Der Lehrsatz der Mischna gilt demnach nur, wenn die Zahlung in Immobilien (קרקע) geleistet wird.
